Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1993 - 1 L 218/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10920
OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1993 - 1 L 218/91 (https://dejure.org/1993,10920)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.10.1993 - 1 L 218/91 (https://dejure.org/1993,10920)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Oktober 1993 - 1 L 218/91 (https://dejure.org/1993,10920)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1993,10920) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1993 - 1 L 218/91
    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (siehe Urt. v. 20.02.1989 - 8 C 30/87 -, NJW 1989, 2486 (2487)) kann eine solche Absicht nur dann die vorherige Feststellung einer verwaltungsgerichtlichen Vorfrage im Verwaltungsgerichtsverfahren rechtfertigen, wenn der Grundsatz der Prozeßökonomie dies gebietet.
  • VGH Baden-Württemberg, 02.10.1992 - 8 S 2849/91

    Normenkontrolle einer Satzung nach BauGB § 22

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1993 - 1 L 218/91
    Dies hat das Verwaltungsgericht in der angefochtenen Entscheidung zutreffend erkannt; seine Auffassung entspricht - soweit erkennbar - ganz allgemeiner Auffassung (siehe insbesondere VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 02.10.1992 - 8 S 2849/91 -, ZfBR 1993, 241 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 01.02.1991 - 1 M 153/90

    Zweckbestimmung; Fremdenverkehr; Sicherung der Fremdenverkehrsfunktion;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.1993 - 1 L 218/91
    Die mangelnde Effektivität ergibt sich daraus, daß Überprüfungen von Auflagen, Baulasten, Dienstbarkeiten etc. durch die Bauaufsichtsbehörde nicht möglich sind; dies gilt insbesondere für den Landrat des Kreises N. wegen der Vielzahl der dort vorhandenen Fremdenverkehrseinrichtungen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 01.02.1991 - 1 M 153/90 -, BRS 52 Nr. 92; und Schmaltz, a.a.O., Rdnr. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.10.1997 - 1 K 16/95
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden (vgl. Urt. v. 05.08.1993 - 1 L 123/91 -, Urt. v. 21.10.1993 - 1 L 218/91 -), daß verfassungsrechtliche Bedenken weder gegen die Regelung des § 22 BauGB noch gegen die Landesverordnung vom 09. Februar 1988 zu erheben sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht